Auch in Deutschland häufen sich die Vorfälle, bei denen Fluggesellschaften Musikern bei der Mitnahme ihrer Instrumente im Handgepäck (namentlich Violinen und Bratschen sowie weitere ähnlich große Instrumente) Schwierigkeiten bereiten und den Transport nur zulassen, wenn hierfür – wie bislang beispielsweise für Celli üblich – ein Extrasitz (mit entsprechenden Kosten) gebucht wird. Dies gilt im Moment vor allen Dingen für Air Berlin. Diese Fluggesellschaft hatte in der der Vergangenheit eine eher musikerfreundliche Politik verfolgt und die kostenlose Mitnahme von Geigen und Bratschen im Handgepäck problemlos ermöglicht. Aus bislang unerfindlichen Gründen wurde diese Politik jetzt aber kurzfristig restriktiv abgeändert.
Das eigentliche Problem ist aber die europäische Rechtslage, die es Moment den nationalen Fluggesellschaften überlässt, über die Mitnahme von Musikinstrumenten im Handgepäck, die das Normalmaß von 55 cm Länge überschreiten, eigenständig zu entscheiden.
Seit mehreren Jahren wird versucht, über den internationalen Verband FIM (International Federation of Musicians) Einfluss auf die europäische Gesetzgebung auch in dieser Angelegenheit geltend zu machen. Es besteht die Hoffnung, auf europäischer Ebene die Fluggesellschaften rechtlich verbindlich verpflichten zu können, Musikinstrumente, die das Handgepäckmaß geringfügig überschreiten, als Handgepäck zu akzeptieren. Erfolgt diese Rechtsetzung nicht, können Fluggesellschaften – wie in der Vergangenheit bereits mehrfach geschehen – von heut auf morgen ihre Handgepäckpolitik zulasten reisender Berufsmusiker abändern.
Um auf europäischer Ebene Druck für eine verlässliche Rechtsgrundlage zugunsten der kostenlosen Instrumentenmitnahme im Flugzeughandgepäck zu schaffen, sind alle Musiker aufgefordert, die unter diesem Link ersichtliche Online-Petition zu zeichnen, in ihre Verteiler weiterzuleiten und möglichst weit (auch über Deutschland hinaus) zu verbreiten:
Ich fliege recht viel, hauptsächlich mit KLM, und habe schon mehrmals erlebt, wie auch im Artikel erwähnt, wie sorgfältig und freundlich die Kabinencrew den Musikern (einmal war es ein größeres Orchester) beim Verstauen ihrer Instrumente behilflich ist.
Und es war für Niemanden ein Problem.
Ich hoffe wirklich, dass diese Petition Erfolg hat! Unsere Instrumentenkoffer sind so schmal und leicht heutzutage und passen immer ins Handgepäckfach, dass sie in keinster Weise Airlines berechtigen, eine extra Ticket zu verlangen!
Gerne möchte ich ein paar Argumente (für Peter und alle anderen Interessierten) zusammentragen, warum eine klare Regelung notwendig ist:
Die meisten Musiker reisen berufsbedingt viel. Aufgrund des meist hohen Wertes ihres Instruments (und ich rede hier von häufig 6 stelligen Beträgen) sind sie darauf angewiesen, ihr Instrument mit in den Innenraum des Flugzeugs nehmen zu können. Es mit dem normalen Gepäck aufzugeben ist außer Diskussion und wird im Schadensfall von jeder Versicherung als grob fahrlässig eingestuft und der Versicherer zahlt nichts.
Geigen und Bratschen passen problemlos ins Handgepäckfach (die modernen Instrumentenkoffer selbst bei den kleinen City Hopper Flugzeugen). Sie überschreiten vielleicht die zugelassene Länge von 55cm, sind jedoch wesentlich schmaler als die von den Fluggesellschaften vorgeschriebenen Maximalwerte für die Breite. Ergo: volumenmäßig überschreiten sie wohl in den seltensten Fällen bis nie die Größe eines Koffers. Geschweige denn das Gewicht. Ein Geigenkasten samt Instrument und Noten wiegt um die 3- 4kg. Was berechtigt nun also die Airlines dazu, Musiker zu zwingen, einen eigenen Sitz für ihr Gutes Stück zu buchen? Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Instrument im Endeffekt gar nicht auf diesem Sitz während des Flugs gelagert werden würde, sondern die Geige natürlich wieder im Gepäckfach untergebracht wird, folglich der gebuchte Sitz frei bleibt? Eine auf einem Sitz gelagerte Geige wäre doch eher für die Passagiere gefährdend, da sie nicht richtig befestigt werden kann, weil sie zu klein ist?? Bei einem Cello ist das etwas anderes. Ein Cello passt nicht ins Gepäckfach und kann auf Grund seiner Größe gut angeschnallt werden. Die Notwendigkeit eines eigenen Tickets für Mrs. Cello ist also nachvollziehbar. Jedoch müssten hier vom Ticketpreis Flughafensteuern und Gebühren abgezogen werden, da Mrs Cello nicht die Toilette (oder ähnliches) des Flughafens benutzt.
Es geht bei dieser Petition also nicht darum, dass Musiker sich vor Kosten drücken möchten, sondern darum, dass Airlines jede Möglichkeit zu nutzen versuchen, mehr Profit rauszuschlagen. Da ein Instrumentenkoffer (respektive Geige/Bratsche etc) – wie oben ausgeführt – weder mehr Volumen oder Gewicht hat als das Standardgepäck eines anderen Reisenden (Vollgestopfter Trolley plus Tasche plus Laptoptasche) gibt es meiner Ansicht nach auch kein Grund zur Befürchtung, dass erhöhte Beförderungskosten entständen, die auf die Allgemeinheit abgewälzt würden.
Ich hoffe, es wird deutlich, warum eine solche Regelung unabdingbar ist und bitte alle Musiker, Musikliebhaber und andere, diese Petition zu unterschreiben.
Mfg
Danke für diesen sehr guten und differenzierten Kommentar!
Was immer war, sollte auch bleiben!
Air Berlin versucht mit strikten Einschränkungen der Serviceleistungen die Bilanz aufzubessern. Ob das der richtige Weg ist ?
Das sollte eine Selbstverständlichtet sein!!!!
Schade, dass sich im Text nicht ein einziges Argument findet, warum der Notstand hier so groß ist, dass der Gesetzgeber regulativ einschreiten sollte, und die Kosten den Airlines aufgebürdet werden und damit den restlichen Fluggästen.
Mehr als „Wir wollen eben nicht mehr Geld ausgeben als bisher“ fällt mir derzeit nicht dazu ein. Vielleicht gibt es sie ja, die Argumente, aber wo sind sie?
Es geht nicht darum, den Fluggesellschaften zusätzliche Kosten aufzudrücken, die dann auf die übrigen Fluggäste abgewälzt werden. Es geht nur darum, dass Musiker ihre oftmals sehr hochwertigen Streichinstrumente (Geigen und Bratschen oder ähnlich großen Instrumenten) ganz normal im Handgepäck mitnehmen können, sowie andere ihr Bordgepäck. Je nach gebuchtem Tarif muss für Handgepäck nichts zusätzlich gezahlt werden. Musiker werden aber zunehmend von einzelnen Airlines verpflichtet sogar für eine Geige oder eine Bratsche einen Extrasitz zu buchen und diese voll zu bezahlen. Das war bislang nur für Violoncelli und vergleichbar große Instrumente üblich. Mit anderen Worten: es geht darum auf europäischer Ebene eine einheitliche Regelung für alle Fluglinien zu schaffen, so dass Musiker mit kleineren Instrumenten wie normale Geschäftsreisende behandelt werden. Schließlich leben auch Musiker im Idealfall von ihrem Beruf. Da ist es kaum zumutbar, jetzt auch bei kleinen Instrumenten den doppelten Flugpreis zahlen zu müssen. In den USA beispielsweise gilt seit dem 6. März 2015 eine derartige nationale Gesetzgebung, ohne dass deswegen eine einzige Airline hätte Bankrott anmelden müssen.
Es gibt genügend Beispiele von komplett zerstörten Instrumenten, wenn sie aufgegeben wurden.
In diesen Fällen will es nie einer gewesen sein, der Musiker bleibt auf den Kosten hängen. Der Schaden geht leicht ins 5-stellige, bei alten Instrumenten gerne weitaus mehr, abgesehen von dem immateriellen Schaden.
Ich selbst habe zwei meiner Gitarren in einem verheerenden Gewitter mit Starkregen über eine Stunde auf dem Tarmac in Rom stehen sehen. Bei der Ankunft in Sizilien waren die Gitarren nass, aber glücklicherweise unbeschädigt. Beide Koffer hatten nur noch Schrottwert. Schadeneratz: keiner.
Wenn Sie noch mehr Argumente brauchen, googeln sie mal: United breaks guitars!
Hallo,
ich bezweifel nicht, dass Instrumente ins Handgepäck gehören. Ich bezweifel nicht, dass Musikern höhere Kosten entstehen, wenn Regeln jetzt anders (konsequenter) umgesetzt werden.
Die Airlines setzen ihre Regularien ja nicht willkürlich um. Volumen und Gewicht sind für den Betrieb von Flugzeugen entscheidend.
Nochmal die Frage: Wozu sollte der Staat seine Gesetzgebungskompetenz für diesen Fall anwenden? Weil ein Musiker bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mehr zahlen muss, als zuvor?
Ich sehe weiterhin keine Argumente, dass eine spezielle Kundengruppe gesetzlich Sonderrechte bei einer privatwirtschaftlichen Dienstleistung zugesprochen bekommen soll.
Bin aber wie gesagt offen, die Argumente zu hören.
Einspruch: Das Problem ist doch gerade, dass die Airlines ihre Gepäckpolitik von jetzt auf gleich ändern können und – wie im aktuellen Fall von Air Berlin – auch zu Lasten von Musikern geändert haben. Das würde bei Geltung der EU-Verodnung dann nicht mehr so ohne weiteres gehen. Weiterer Aspekt: in den (ansonsten so kommerziellen) USA hat der Kongress ein Gesetz erlassen, nach dem seit dem 6. März 2015 Musiker ihre Instrumente, wie Geigen, Bratschen oder Gitarren, ohne Zusatzkosten mit an Bord nehmen dürfen. Wenn das sogar in den USA geht, ohne dass die Airlines „Bankrott“ rufen, dann sollte das auch in Europa ohne größere Probleme möglich sein. Vorblidlich ist momentan z.B. die Mitnahme von Instrumenten bei Norwegian Airlines (https://www.norwegian.com/de/reiseinfo/gepack/musikinstrumente/). Aber das ist eben nicht garantiert, da auch diese Airline das jederzeit ändern kann.
Kulturaustausch braucht Reisende Musikern.
Schande! Wenn man sieht wie viel extra Gepäck so genannte „Businessmen“ mit computer u.s.w. Mitnehmen dürfen (und noch nicht in Business-Class)…