Die Geschichte der Aushilfenhonorare

Zuletzt im Jahr 2004 gab es eine Übereinkunft zwischen dem Landesverband Mitte des Deutschen Bühnenvereins und der DOV zu den Aushilfenhonoraren. Die Beträge waren seinerzeit sogar niedriger als ursprünglich, damit alle Orchesterträger im Landesverband Mitte (NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) einheitliche Beträge zahlen konnten. Die Übereinkunft ist längst 2006 ausgelaufen und wurde zusätzlich von der DOV gekündigt. Über 15 Jahre hat kein Inflationsausgleich stattgefunden.  Daher sind die Aushilfenhonorare nicht mehr angemessen. Seit 2004 wurden im öffentlichen Dienst folgende Vergütungserhöhungen umgesetzt: 2008: 3,1 %; 2009: 2,8 %; 2010-2013: 1,2 %, 0,6 %, 0,5 %, 3,5 %, 1,4 %, 1,4 % (mit „Zinseszinseffekt“ insgesamt 8,88 %); 2014: 3,0 %; 2015: 2,4 %; 2016: 2,4 %; 2017: 2,3 %; 2018: 3,19 %; Febr. 2019: 3,09%.  Seit Februar 2019 sind daher die Beträge von 2004 um 35,64 % zu erhöhen.

Was ist die Arbeit der Musiker/innen wert?

Musiker/innen haben eine lange Ausbildung seit Ihrer Kindheit, einschließlich Hochschulstudium durchlaufen. Sie kennen das Repertoire. Nur wer das jeweilige Stück technisch und musikalisch „drauf“ hat, kann kurzfristig einspringen. Diese Fähigkeiten haben Ihren Preis. Ohne den dargestellten Inflationsausgleich wird ihre Arbeit entwertet. Zu niedrige Aushilfenhonorare begünstigen die Nichtbesetzung fester Stellen in den Orchestern!

Der LV Mitte des Deutschen Bühnenvereins lehnt weiterhin Verhandlungen mit der DOV  ab. Die Behauptung, es habe Abstimmungsgespräche mit der DOV über die weitere Anwendung der Beträge aus 2004 gegeben, ist unzutreffend.

Um der berechtigten Forderung Nachdruck zu verleihen, rufen wir für Aushilfen in Orchestern des DBV-Landesverbandes Mitte (NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) „Fair-Pay-Wochen“ vom 1. bis zum 14. April 2019 aus.

  1. Musiker/innen aller Instrumentengruppen sind aufgerufen, nur zu den bereits mehrfach kommunizierten aktuellen DOV-Sätzen zu spielen.
  2. Werden diese Sätze nicht gezahlt, sollte die Aushilfstätigkeit abgelehnt werden. Machen Sie allen Kolleginnen und Kollegen aber auch den Orchesterbüros folgende Haltung klar: Wir spielen, wenn wir gebraucht werden – aber ab sofort nur zu fairen Bedingungen, d.h. zu den aktuellen DOV-Sätzen!
  3. Seien Sie untereinander solidarisch. Wer unterhalb der geforderten Sätze spielt, gefährdet für alle die Chance, bald angemessene Aushilfenhonorare zu bekommen.

 

  Stand Anpassung Februar 2019
 

 

2004 Solo/Stimmführer 2019 (Erhöhung um 35,64 %) Solo/Stimmführer/ Sonderinstrumente
    Zuschlag 25 %   Zuschlag 25 %
Probe 112,50 € 140,63 € 152,59 € 190,74 €
Lange Probe 140,00 € 175,00 € 189,89 € 237,36 €
Aufführung 165,00 € 206,25 € 223,80 € 279,74 €
Lange Aufführung 200,00 € 250,00 € 271,27 € 339,09 €

Hinzu kommen die übliche Reisekostenerstattung nach dem vor Ort geltenden Reisekostenrecht sowie ein damals vereinbarter Entfernungszuschlag:

Einfache Entfernung Wohnsitz-Aushilfsort (Bahnkilometer) 2004 Ab Feb. 2019 Erhöhung um 35,64 %
0-49 0 € 0 €
50-99 9,50 € 12,89 €
100-199 12,50 € 16,96 €
200-299 18,00 € 24,42 €
300 und mehr Freie Vereinbarung Freie Vereinbarung